Vereinsstatuten

 genehmigt an GV 02. Mai 2012

 

Bei der Bezeichnung der einzelnen Chargen wird die männliche Form gewählt, selbstverständlich gilt sie auch für das weibliche Geschlecht.

 

Artikel 1: Name des Vereins
Unter dem Namen "SENIOREN 6038" besteht eine Vereinigung von Frauen und Männern aus den Gemeinden Gisikon und Honau, die älter sind als 60 Jahre.
SENIOREN 6038 ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des ZGB.
Rechtsdomizil des Vereins ist 6038 Gisikon LU.

 

Artikel 2: Zweck des Vereins
Der Verein bezweckt die Pflege der Geselligkeit unter den Pensionierten mit Bezug zu den Gemeinden Gisikon und Honau.
Der Verein unterstützt die Mitglieder bei Anliegen gegenüber von Gemeinden und anderen Institutionen.
Der Verein ist bereit, auch andere Einrichtungen zu Gunsten der Altersklasse mindestens ideell zu unterstützen.
Für spezielle Anliegen arbeitet der Verein mit dem Dorfverein Gisikon-Honau (DVGH) zusammen.

 

Artikel 3: Mitgliederbeitrag
Zur Deckung der Spesen und der Unternehmungen wird ein Mitgliederbeitrag eingezogen. Dieser wird Anfang des Kalenderjahres fällig.
Die Gemeinde wird den Verein in angemessener Höhe unterstützen.

 

Artikel 4: Mitgliedschaft
Mitglieder können alle Frauen und Männer aus Gisikon und Honau werden, ab dem Jahr in dem sie 60 Jahre alt werden.
Mitglieder können auch Personen in diesem Alter werden, die aus Gisikon und Honau weggezogen sind, und auf eigenen Wunsch im Verein bleiben wollen.
Mitglieder können auch Personen im entsprechenden Alter werden, die aus irgendeinem Grund Interesse am Verein haben.
Bestätigung der Mitgliedschaft ist der einbezahlte Mitgliederbeitrag.

 

Artikel 5: Austritt
Austritte sind auf Ende des Jahres, nach Abgeltung der geschuldeten Beiträge, möglich.
Ausgetretene gehen sofort ihres Vereinsanteils und eventueller Fondsvermögen verlustig.

 

Artikel 6: Organisation
Die Organe des Vereins sind:
    1. Die Vereinsversammlung
    2. Der Vorstand
    3. Die Revisoren
    4. Spezialkommissionen

 

Artikel 7: Die Vereinsversammlung
Die Vereinsversammlung ist die oberste Instanz des Vereins.
Mindestens 14 Tage vor der Versammlung sind die Mitglieder schriftlich einzuladen.
Anträge an die VV sind 10 Tage vor dem Datum der VV schriftlich einzureichen.
Sie wird jährlich im Rahmen einer Veranstaltung abgehalten. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/6 der Mitglieder anwesend sind.
Geschäfte der VV:
    1. Aufnahme von Mitgliedern
    2. Wahl des Vorstandes, der Revisoren, Mitgliedern von Spezialkommissionen
    3. Festsetzung des Jahresbeitrages, Verfügung über das Vereinsvermögen
    4. Genehmigung der Jahresberichte, des Revisorenberichts, Rapport von Spezialkommissionen
    5. Déchargeerteilung an Vorstand und Kommissionen
    6. Statutenrevisionen, Genehmigung von Spezialreglementen
    7. Anträge des Vorstand oder der Mitglieder
    8. Beschlussfassung über die Auflösung
    9. Ehrungen

 

Artikel 8: Vorstand
Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Er besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Präsident, Kassier, Aktuar, (Beisitzer). Beide Geschlechter sollten nach Möglichkeit vertreten sein.
Die Amtsdauer beträgt ein Jahr und muss jeweils an der Vereinsversammlung bestätigt werden.

 

Artikel 9: Präsident
Er steht an der Spitze des Vereins. Er hat bei Versammlungen und Zusammenkünften den Vorsitz und leitet die Vereinsgeschäfte.
Bei Abstimmungen fällt dem Präsidenten der Stichentscheid zu.
Er verfasst jeweils einen schriftlichen Jahresbericht zuhanden der Vereinsversammlung.
Er setzt jeweils Vorstandssitzungen an.
Er vertritt den Verein nach aussen.
Er ist Kontaktperson zum Gemeinderat und zum Dorfverein.
Er sorgt dafür, dass in der "Gisiker Dorfpost" und anderen Publikationen regelmässig über die Aktivitäten des Vereins berichtet wird.
Er betreut die Hompage (www.senioren6038.ch) des Vereins.

 

Artikel 10: Aktuar
Der Aktuar, zugleich Vizepräsident, besorgt die Vereinskorrespondenz und führt bei Vorstandssitzungen und Zusammenkünften ein Protokoll.
Das Protokoll ist innert Wochenfrist an die Mitglieder abzugeben.

 

Artikel 11: Kassier
Der Kassier besorgt die ganze Rechnungsführung.
Er ist zusammen mit dem Präsidenten zeichnungsberechtigt.
Er hat auf das Ende des Geschäftsjahres zuhanden der Vereinsversammlung die Gewinn- und Verlustrechnung, sowie die Bilanz und das Budget aufzustellen.
Er hat den Revisoren jederzeit alle Auskünfte zu geben und die erforderlichen Belege beizubringen.

 

Artikel 12: Beisitzer
Der Beisitzer ist Mitglied des Vorstandes und wird von diesem für einzelne umschriebene Aufgaben eingesetzt.
Er hat volles Stimmrecht im Vorstand.

 

Artikel 13: Revisoren

Die Vereinsversammlung wählt jedes Jahr 2 Revisoren.
Ihnen steht das Recht zu jederzeit in die Buchführung des Kassiers Einsicht zu nehmen.
Nach dem Jahresabschluss haben die Revisoren die Buchhaltung einer Prüfung zu unterziehen und an der Vereinsversammlung schriftlichen Bericht zu erstatten.

 

Artikel 14: Spezialkommissionen
Auf Antrag des Vorstandes kann die Vereinsversammlung Spezialkommissionen einsetzen und sie mit speziellen Aufgaben betrauen.
Der Vorsitzende und die Mitglieder werden von der Vereinsversammlung gewählt und haben dieser auch Bericht zu erstatten.
Besondere Reglemente können deren Aufgaben und Kompetenzen näher umschreiben.

 

Artikel 15: Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. April und endet am 31. März des folgenden Jahres.

 

Artikel 16: Einnahmen des Vereins
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:
    1. Jahresbeiträgen der Mitglieder
    2. Freiwillige Gemeindebeitäge
    3. Einkünften aus Veranstaltungen
    4. Freiwilligen Beiträgen und Spenden

 

Artikel 17: Ausgaben des Vereins
Die Ausgaben resultieren aus:
    1. Verwaltungskosten und Spesen
    2. Anteile an Reise- und Verpflegungskosten des Vereins, usw.

 

Artikel 18: Schlussbestimmungen
Über alle in den Statuten nicht vorgesehenen Fälle entscheidet die Vereinsversammlung.
Eine Teil- oder Gesamtrevision der Statuten kann jederzeit von der Vereinsversammlung beschlossen werden. Es bedarf dazu der 2/3-Mehrheit der Anwesenden.
Die Auflösung des Vereins kann nur an einer Vereinsversammlung erfolgen, dazu ist eine ¾-Mehrheit der Anwesenden nötig. Ein entsprechender Antrag ist mindesten 2 Monate vorher allen Mitgliedern zuzustellen.
Bei Auflösung des Vereins entscheidet die Liquidationsversammlung über die Verwendung des Vereinsvermögens.

 

Diese Statuten, inklusive der Änderungen, sind an der Vollversammlung vom 2. Mai 2012 in Gisikon genehmigt worden und treten ab sofort in Kraft.

 

Gisikon, 2. Mai 2012

Der Präsident:  Kurt Zingg

Der Aktuar: Margrit Dalhoeven